FAQ

Das hängt in erster Linie mit den verlorengegangenen Glühwürmchen zusammen. 😉

Letztlich mit den persönlichen Umständen, mit der schwindenden Lebensqualität und den massiv negativ wirtschaftlichen Gegebenheiten in den letzten 2 Jahren in Deutschland.

Mit über 60 muss sich die Arbeit auch auszahlen. Das sollte sie eigentlich immer, aber die Rahmenbedingungen sind rapide schlechter geworden und ewig kann man auch nicht arbeiten.

Deshalb der Entschluss nochmal was vom Leben haben, bevor es irgendwann zu Ende geht. Und zu guter Letzt, weil man in Thailand wesentlich günstiger leben kann und auch dazu das bei Weitem bessere Wetter hat.

Per WhatsApp und LINE, unser Sprachserver von DISCORD steht ebenso zur Verfügung.

Die DISCORD App funktioniert auf dem Mobiltelefon, Tablet und ebenso auf dem PC (Microphone + Speaker erforderlich). Einfach Join Discord Button drücken und es wird euch erklärt wie es geht. Ansonsten oder wenn es nicht gehen sollte, könnt ihr mich auch über die anderen Messenger Dienste anschreiben.

 

Ab sofort 18.12.2025 ist die Registrierung nur durch manuelle Freischaltung über den Admin möglich.

Ansonsten ist die Homepage, wie auch der Blog voll nutzbar 😉

Zugriff auf den Homestay Bereich bekommen nur Familienmitglieder und Freunde die uns besuchen möchten sobald sie registriert und freigeschaltet sind.

Wir behalten uns vor den Zugriff jederzeit einzuschränken oder ganz zu löschen, sobald es gegen unsere Werte des guten Miteinanders geht odergegen geltende Gesetze verstößt.

Thailändisch ist eine Tonsprache, was bedeutet, dass die Tonhöhe jedes gesprochenen Wortes unterschiedlich sein kann. Dies ist sehr ähnlich zu den Fragen im Englischen, die am Ende eines Satzes gestellt werden.

 

„Sabai dee mai?“ / „Wie geht es dir?“ –

„Sabai sabai“ / „ Mir geht es sehr gut “

Digitale Ankunftskarte / Digital Arrival Card

Ab dem 1. Mai 2025 sind alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen, die auf dem Luft-, Land- oder Seeweg nach Thailand einreisen, verpflichtet, die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) in englisch online ausfüllen. Die Registrierung muss innerhalb von 3 Tagen vor der Einreise erfolgen.

Visumfreie Einreise für Deutsche

Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig. Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. (Stand 13.05.2025) *** es ist geplant die 60 Tage wieder auf 30 zu reduzieren, bitte aktuelle Informationen einholen.

E-Visa-Webseite Thailand

E-Visa Informationen Thailand

ALLE Visumanträge dürfen NUR online über die Webseite https://thaievisa.go.th (E-Visa-Webseite) eingereicht werden. Weiteres über den Link … E-Visa Informationen Thailand

Beispiel Non-Immigrant (O – Retirement) Stand 12.01.2025

Das Non-Immigrant (O – Retirement) Visum ist das gängigste Visum für die Rente nach Thailand zu kommen und um dort zu leben.

Diese Art von Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in das Königreich Thailand einreisen wollen, um dort ihren Ruhestand zu verbringen. Es erlaubt dem Visuminhaber die Einreise nach Thailand mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen und kann vor Ablauf in ein 1 Jahresvisum umgewandelt werden.

*Der Antragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein

Visa-Gültigkeit

Aufenthaltsdauer im Königreich

Gebühr

3 Monate (einmalige Einreise)

90 Tage pro Einreise
(ab dem ersten Einreisedatum)

70 Euro (einmalige Einreise)

 

Erforderliche Unterlagen im E-Visa System

  • Personaldatenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
    * Vergewissern Sie sich, dass Ihre persönlichen Daten in den entsprechenden Feldern des E-Visum-Antrags korrekt sind: Vorname, weitere Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Gültigkeitsdauer des Reisepasses und Reisepassnummer. Andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt und die Gebühr wird nicht erstattet.
  • Passbild (nicht älter als 6 Monate)
    * Beachten Sie bitte, dass das Passbild in einer angemessenen Bekleidung aufgenommen sein muss. Ansonsten wird Ihr Visumantrag abgelehnt.
  • Nachweis des Wohnsitzes
    – Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland
    – Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung
  • Vermögensnachweis, die ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB (1.700 EUR) oder einen aktuellen Kontostand von 800.000 THB (20.000 EUR) belegen, z.B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise

Hinweise

• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats

• Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.

• Nach der Einreise in Thailand: Die Verlängerung des Aufenthaltes (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr)  und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (immigration office) in Thailand beantragt werden.

• Arbeiten in Thailand ist mit diesem Visum verbotenDas heißt ihr habt keine Erlaubnis einer Geschäftstätigkeit nachzugehen und Geld zu verdienen 😉

• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise

Quelle: https://frankfurt.thaiembassy.org/de/page/non-immigrant-o-retirement?

Wichtig: Für die Umwandlung in ein 1 jähriges Visum ist es unabdingbar, dass ihr ein thailändisches Bankkonto eröffnet und eure 800.000 Baht mindestens 2 Monate dort liegen habt. Das heißt genaugenommen nach eurer Ankunft in Thailand habt ihr ca. 4 Wochen Zeit ein Bankkonto zu eröffnen. Dazu braucht ihr immer einen festen Wohnsitznachweis mittels Formular TM30 siehe Beispiel 90 Tage Meldung, den gültigen Reisepass, am besten einen thailändischen Sprachkundigen, jede Menge aktueller Passbilder von euch und ein wenig Glück. Glück deswegen weil einige Banken wegen Geldwäsche die Hosen voll haben 🙂 Die besten Erfahrungen habe ich mit Kasikorn Bank gemacht. Dort kannst du bis 2.000.000 Baht pro Überweisung nach Thailand senden und dort sind wir bekannt, was euch einiges leichter machen wird 😉

Sinnvoller Weise empfehle ich euch mindestens 14 Tage vor eurem Abflug ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel WISE zu eröffnen ( siehe FAQ – Wie kann ich günstig Geld nach Thailand überweisen?), diese haben haben viel geringere Kosten bei den Überweisungsgebühren auf die thailändische Bank und sind weltweit tätig. Ansässig ist WISE in Brüssel/Belgien und arbeitet nach Europäischem Recht. Bei Überweisungen bei einigen deutschen Banken bezahlt ihr euch dämlich und würdet euch ärgern.

Sofern ihr vorab bei uns in einem Gästehaus wohnt, können wir euch bei Wohnsitznachweis TM30, Kontoeröffnung bei Kasikorn Bank, Führerschein Umschreibung, und Visaverlängerung bei der Immigration Phetchaburi behilflich sein.

Bei einem längeren Aufenthalt mit Visum muss Mann/Frau sich alle 90 Tage bei der Immigration melden um seinen/ihren Aufenthaltsort zu bestätigen. Dies ist aber kostenlos 😉

Im ersten Jahr muss man sich eigentlich immer vor Ort bei der Immigration mit dem Formular TM47 melden, danach geht es auch Online über tm47.immigration.go.th

Kopie Formular TM30 für die Wohnsitzbestätigung bekommst du von deinem Vermieter, Hotel oder Unterkunft welche dich bei Ankunft in Thailand, spätestens nach 24h bei der Immigration anmelden müssen. Die welche in Thailand ein gelbes Hausbuch besitzen (Eigentumswohnung, gemietetes Grundstück etc.) bringen dies als Wohnsitzbestätigung mit.

Für die 90 Tage Meldung bei Immigration Phetchaburi benötigst du folgendes:

  1. von euch ausgefülltes Formular TM47 als Meldeformular
  2. Kopie Formular TM30 oder Gelbes Hausbuch als Wohnsitzbestätigung
  3. und euren gültigen Reisepass als Identitätsnachweis
  4. und seit neuestem Kopie Reisepass Datenseite (die mit eurem Bild), Kopie Reisepass Seite mit Einreisestempel und Kopie Reisepass Seite mit Visum Thailand Stempel wie bei „Extensions of Stay“ alle Kopien von euch mit eurer Unterschrift wie im Reisepass signiert … es wird nicht weniger, manchmal mehr wie in Deutschland

Beispiel an meiner ersten Verlängerung des Jahresvisums Non Immigrant (O) Retirement

Benötigte Unterlagen (je 1x)

  • Ausgefülltes TM.7 Formular
  • Passbild 4 x 6 cm für TM.7 / nicht älter als 6 Monate und mit UHU oder Pritt Stick auf der bestimmten Formularposition aufkleben.
  • Kopie TM.30 Meldebescheinigung (erhältst du von deiner Unterkunft) oder Kopie Gelbes Hausbuch
  • Dein Vermögensnachweis:
    • Statement (Kontoauszug für Immigration) im Orginal und 1 Kopie für die letzten 12 Monate deines 800.000 Baht Kontos (eher mehr und nicht weniger) vom gleichen Tag der Verlängerungsbeantragung !!!
    • Dazu das zum Konto dazugehörige Bankbuch mitbringen zur Verifizierung und eine 1 Kopie des Bankbuches will die Immigration auch noch haben ( neu seit Letztens / Stand 23.06.2026)
    • Also zuerst zur Bank, dem Bankmitarbeiter mitteilen „Ich benötige einen Kontoauszug/Statement für die Extension of Stay“ / „I need a bank statement for the extension of stay“ und dann erst zur Immigration !!!   Wichtig in den Bank Apps gibt es auch die Möglichkeit ein Statement per Mail anzufordern, dies wird aber nicht anerkannt. Du brauchst einen Stempel der Bank mit Unterschrift und Datum des Bankmitarbeiters … Erfahrung gemacht und weitergegeben 🙂
    • oder statt dem Statement einen von dem jeweiligen Landeskonsulat beglaubigten Rentennachweis aus Deutschland / Österreich / Schweiz der ein Mindesteinkommen von 65.000,00 Baht nachweißt, bitte den Wechselkurs beachten! Beispiel: Du bräuchtest bei Wechselkurs 37,00 Baht für 1 Euro ein Rente von 1757 € und bei Wechselkurs 35,00 Baht für 1 Euro ein Rente von 1857 €. Am Besten immer den ungünstigsten Wechselkurs annehmen um auf der sicheren Seite zu sein.
    • oder  statt dem Statement eine belegbare Kombination aus Vermögen und Rente (wie oben beschrieben) zum Beispiel Bankguthaben 400.000 Baht und Rente € 1.000. Dies muss aber bei der jeweiligen Immigration vorher abgeklärt werden, da viele eigene Interpretationen dazu haben 😉
  • Je 2 Kopien Reisepass Datenseite (die mit eurem Bild), Kopie Reisepass Seite mit Einreisestempel und Kopie Reisepass Seite mit Visum Thailand Stempel, alle Seiten von euch mit eurer Unterschrift wie im Reisepass signiert
  • Eine grobe Skizze wo ihr wohnt … ist halt so, nicht nachdenken … einfach machen 🙂
  • 1900 Baht für die Verlängerung
  • und seit Letztens eine kombinierte STM Meldung aus verschiedenen Formularen. Da dies sehr umfangreich ist und ich auch „mal wieder überrascht wurde“ ^^ hänge ich unten als Download die PDF Dokumente und zusätzlich eine Ausfüllbeschreibung mit an. (Stand 23.06.2026 und Standort Phetchaburi) Auf meine Nachfrage „Muss ich das nächstes Jahr auch wieder machen?“ bei der Immigration, sagte die nette Dame „So wie es jetzt aussieht JA, aber man weiß nie was kommt und vielleicht fällt es wieder weg oder es kommt noch etwas dazu“ ^^ :):):)

Falls ihr in der Zeit dieses neuen Jahresvisums Thailand wegen was auch immer (Urlaub in Vietnam, Besuch in D …) kurzzeitig verlassen würdet, wäre ein TM.8 Re-Entry Permit (Wiedereinreiseerlaubnis TM.8) elementar wichtig. Denn falls ihr ohne die Wiedereinreiseerlaubnis nach Thailand zurückkehren möchtet, wird euer Visum ungültig und ihr müsst das ganze nochmal beantragen. Wollt ihr aber Thailand während dieses Visums nicht verlassen braucht ihr auch kein TM.8 Re-Entry Permit bzw. könnt ihr das auch bei Bedarf auch nachträglich machen 😉

Ich würde auf jeden Fall mindestens ein TM.8 Re-Entry Permit Single Entry beantragen, damit ihr wenn ihr nicht dran denkt später keine Probleme bekommt. Wer Platz im Reisepass (Seiten) sparen will/muss, kann sich das auch sparen. *Mit dem Ziel der Wiedereinreise nach Thailand, aber bitte vor Ausreise bei der Immigration beantragen 😉

  • Re-Entry Permit Single Entry kostet 1.000 Baht für eine einmalige Wiedereinreise
  • Re-Entry Permit Mutiple Entry kostet 3.800 Baht für eine unbegrenzte Wiedereinreise

Also mindestens Re-Entry Permit Single Entry sich in den Reisepass stempeln lassen und bei Bedarf wieder zu Immigration und das wiederholen. Wer öfters Ein- und Ausreisen möchte, dem wird sicherlich das Re-Entry Permit Mutiple Entry besser stehen 😉

 

nützliche Links:

Immigration Bureau – Royal Thai Police

Dokumenten Downloadseite für alle TM. Meldungen

TM.7 Application for permission to temporarily extend stay in the Kingdom

TM.8 APPLICATION FOR RE-ENTRY PERMIT TO RETURN INTO THE KINGDOM

TM.30 Notification form for receiving foreign nationals residing in a residence, for the homeowner, owner, or occupant of the premises (Immigration Form 30)

Handbook TM.8 application form

STM_komplett_zum ausdrucken

STM_komplett_Ausfüllbeispiel

Auf dem Internetauftritt des Auswärtigen Amtes der BRD sind Aktuelles und u.a. Reisehinweise hinterlegt

Für ein Bankkonto zu eröffnen braucht ihr:

  1. Wohnsitznachweis mittels Formular TM30 siehe Beispiel 90 Tage Meldung,
  2. euren gültigen Reisepass,
  3. eine thailändische Mobil Nummer (ohne gibt es kein Konto) und ein Smart Phone zum installieren der Bank App. Nur mit Visum min. 90 Tage, dem Wohnsitznachweis in Thailand TM30 und eurem Reisepass könnt ihr einen Mobilvertrag abschließen 😉
  4. am besten einen thailändischen Sprachkundigen
  5. jede Menge aktueller Passbilder von euch
  6. und ein wenig Glück.

Glück deswegen weil einige Banken wegen Geldwäsche die Hosen voll haben 🙂 Die besten Erfahrungen habe ich mit Kasikorn Bank gemacht. Dort kannst du bis 2.000.000 Baht pro Überweisung nach Thailand senden und dort sind wir bekannt, was euch einiges leichter machen wird 😉

Zahlungsdienstleister:

Sinnvoller Weise empfehle ich euch mindestens 14 Tage vor eurem Abflug ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel WISE zu eröffnen ( siehe FAQ – Wie kann ich günstig Geld nach Thailand überweisen?), diese haben haben viel geringere Kosten bei den Überweisungsgebühren auf die thailändische Bank und sind weltweit tätig. Ansässig ist WISE in Brüssel/Belgien und arbeitet nach Europäischem Recht. Bei Überweisungen bei einigen deutschen Banken bezahlt ihr euch dämlich und würdet euch ärgern.

Sofern ihr vorab bei uns in einem Gästehaus wohnt, können wir euch bei Wohnsitznachweis TM30, Kontoeröffnung bei Kasikorn Bank, Führerschein Umschreibung, und Visaverlängerung bei der Immigration Phetchaburi behilflich sein.

Wichtig: Für die Umwandlung in ein 1 jähriges Visum ist es unabdingbar, dass ihr ein thailändisches Bankkonto eröffnet und eure mindestens 800.000 Baht  2 Monate dort liegen habt. Das heißt genaugenommen nach eurer Ankunft in Thailand habt ihr ca. 4 Wochen Zeit ein Bankkonto zu eröffnen und die 800.000 Baht dort einzuzahlen, es darf nicht weniger drauf sein 799.999 Baht sind schon ein Ausschlusskriterium für eine Visumsverlängerung. Ihr müsst ja auch leben, also sollte dort wesentlich mehr gebunkert sein 😉

 

Bankverbindung für Einzahlungen von Banken innerhalb der EU und SEPA

Beispiel an meinen WISE Konto:

Kontoinhaber: Stefan Zacharias
BIC: TRWIBEB1XXX
IBAN: BE57 9676 4023 6035
Die Adresse von Wise: Rue du Trône 100, 3rd floor
Brussels – 1050 – Belgium

Ihr habt dort eine IBAN und könnt auf ein Bankkonto eurer Wahl in Thailand, z.B.  euer eigenes, an das Bauunternehmen, des Vermieters, an das KV Versicherungsunternehmen, an Autohaus wegen Kauf etc. Zahlungen leisten. Maßgabe ist immer das es ein Girokonto ist (Sparbuchkonto geht nicht) und der Empfänger ein reguläres Konto bei folgenden Banken hat (Überweisungssummen beachten):

Unterstützte Empfängerbanken ab dem 6. Mai 2025:
  • Bangkok Bank Public Company
  • Kasikorn Bank
  • Krung Thai Bank
  • Siam Commercial Bank
  • CIMB Thai Bank
  • Bank Of Ayudhya (Krungsri bank)
  • Kiatnakin Phatra Bank
  • The Government Savings Bank

Wie viel kann ich überweisen?

Der Höchstbetrag, den du pro Überweisung senden kannst, hängt von der Bank des Empfängers ab.

Name der EmpfängerbankMaximal pro Überweisung (THB)
Bangkok Bank Public Company2.000.000
Kasikorn Bank2.000.000
Siam Commercial Bank1.499.999
Andere Empfängerbanken500.000

Quelle: WISE

WISE ändert seine Bedingungen für Kunden die ihren Wohnsitz in Thailand haben.

Kunden mit Konten die ihren Wohnsitz in Deutschland oder noch einen dort haben, bzw. Wohnsitz Deutschland bei WISE eingetragen haben sind nicht betroffen 😉

Hier die Erklärungen von WISE dazu und die Verlinkung zu dem FAQ Artikel bei WISE Bevorstehende Änderungen für dein Wise-Konto in Thailand

 

Bevorstehende Änderungen für dein Wise-Konto in Thailand

Bei Wise arbeiten wir stets daran, unseren Kunden hochwertigere, auf die Region zugeschnittene Erlebnisse zu bieten. Im Rahmen dieses Versprechens werden Kunden in Thailand bald von der lokalen thailändischen Niederlassung von Wise betreut, die vollständig von der Bank of Thailand lizenziert und reguliert ist.

Im Rahmen dieser Veränderungen werden wir unseren Kunden in Thailand einige spannende neue Funktionen vorstellen. Gleichzeitig werden bestimmte Einschränkungen und Änderungen für die zukünftige Nutzung der Wise-Dienste gelten.


Neue Funktionen, die für alle thailändischen Privatkunden eingeführt werden

Wir werden die folgenden neuen Funktionen für alle Wise-Privatkunden in Thailand einführen, d.h. Wise-Kunden mit einem Privatkonto (kein Geschäftskonto), deren registrierte Adresse sich in Thailand befindet. Diese Funktionen werden von März bis August 2026 schrittweise für bestehende Privatkunden aktiviert.

ProduktDetails
Wise-ÜberweisungenTHB ins Ausland senden: Du kannst THB über Wise aus deinem lokalen thailändischen Bankkonto oder von deinem THB-Konto in deinem Wise-Multi-Währungs-Konto senden. Wie immer profitierst du von Wechselkursen zum Devisenmittelkurs (den gleichen Kursen, die du auf Google siehst) ohne versteckte Gebühren. Du kannst Wise weiterhin nutzen, um Geld aus dem Ausland nach Thailand zu überweisen – zum Devisenmittelkurs (also dem gleichen Kurs, den du zum Beispiel auf Google siehst) und ohne versteckte Gebühren.
Wise-Multi-Währungs-KontoGeld zu deinem Wise-Multi-Währungs-Konto hinzufügen: Du kannst über ein lokales thailändisches Bankkonto Geld zu deinem Wise-Konto hinzufügen. Sobald es hinzugefügt ist, kannst du diesen Betrag in über 40 Währungen umtauschen und halten. Du wirst weiterhin Geld in Fremdwährungen auf deinem Wise-Multi-Währungs-Konto von einem ausländischen Bankkonto einzahlen können. Du kannst zum Beispiel ohne Umrechnung in THB Geld von deinem US-Bankkonto zu deinem USD-Konto bei Wise hinzufügen.
Zum Bezahlen mit PromptPay QR/Thai QR scannenScannen und Bezahlen mit QR-Codes von PromptPay: Du kannst sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen bezahlen, indem du QR-Codes von PromptPay QR/Thai QR scannst. So kannst du leichter in kleineren Geschäften bezahlen, die keine Kredit-/Debitkarten akzeptieren. Diese Zahlungen unterliegen den für dein Wise-Multi-Währungs-Konto geltenden Zahlungs- oder Überweisungslimits. Eine detaillierte Beschreibung dieser Limits findest du im Abschnitt “Bevorstehende Änderungen und Einschränkungen” unten.
PromptPay-ZahlungenLokale Zahlungen über PromptPay: Du kannst Geld von deinem Wise-Konto an jede PromptPay ID (Handynummer oder Personalausweisnummer) überweisen. Du kannst auch Zahlungen von maximal 10.000 THB pro Transaktion über PromptPay empfangen, indem du deine E-Wallet-ID oder einen PromptPay QR verwendest. Diese Zahlungen unterliegen den für dein Wise-Konto geltenden Limits. Eine detaillierte Beschreibung dieser Limits findest du im Abschnitt “Bevorstehende Änderungen und Einschränkungen” unten.
Wise-KarteDigitale und physische Wise-Karten bestellen: Du kannst eine physische Wise-Karte bestellen, die in Thailand an deine Haustür geliefert werden kann. Du kannst auch sofort bis zu drei digitale Karten erhalten. Digitale Karten können für Online-Zahlungen verwendet und zu Google Wallet hinzugefügt werden, um kontaktlose Zahlungen mit einem Android-Mobilgerät zu tätigen. Mit einer Wise-Karte kannst du online, im Geschäft und im Ausland bezahlen, ohne versteckte Gebühren oder überhöhte Wechselkurse.

Bevorstehende Änderungen und Einschränkungen

Für Kunden, die sich vor dem 21.01.2026 bei Wise angemeldet haben, treten die folgenden Änderungen ab dem 03.08.2026 in Kraft. Für Kunden, die sich nach dem 21.01.2026 bei Wise angemeldet haben, werden diese Änderungen schrittweise eingeführt und treten bis Juni 2026 in Kraft.

Wise-Überweisungen

Überweisungen zwischen nicht-thailändischen Bankkonten: Es sind zwei Umrechnungen erforderlich (zuerst in Thailändische Baht, dann in die Zielwährung), infolgedessen könnten die Gebühren steigen. Wenn du beispielsweise mit Wise Geld von einem US-Bankkonto (USD) auf ein singapurisches Bankkonto (SGD) überweist, erfolgen zwei Umrechnungen – von USD zu THB, dann von THB zu SGD.

Limits für Auslandsüberweisungen aus Thailand: Alle Auslandsüberweisungen von Thai-Baht in eine Fremdwährung unterliegen einem Limit von 800.000 THB pro Tag. Dies gilt sowohl für Wise-Überweisungen als auch Abhebungen/Zahlungen von deinem Wise-Konto.

Wise-Multi-Währungs-Konto

Geld in Nicht-THB-Währungen von deinem Wise-Multi-Währungs-Konto ins Ausland überweisen: Es werden zwei Umrechnungen vorgenommen (zuerst in Thailändische Baht, dann in die Zielwährung). Dies kann eine Gebührenerhöhung zur Folge haben. Wenn du zum Beispiel USD von deinem Wise-Konto an ein Bankkonto in den USA sendest, gibt es zwei Umrechnungen – von USD in THB, dann THB zurück in USD.

Zahlungen in Nicht-THB-Währungen empfangen: Wenn du Nicht-THB-Zahlungen von anderen Wise-Kunden oder an deine Bankverbindung für Fremdwährungen (zum Beispiel US Routing Number, britische IBAN) erhältst, wandeln wir den Betrag automatisch in THB um und fügen ihn deinem THB-Konto bei Wise hinzu. Es fallen entsprechende Währungsumrechnungsgebühren an. Wenn du zum Beispiel eine Zahlung von 1.000 USD von einem Wise-Nutzer aus den USA erhältst, wandeln wir die 1.000 USD automatisch zum aktuellen Mittelkurs in THB um und ziehen alle relevanten Währungsumrechnungsgebühren ab. Die verbleibenden THB werden dann deinem THB-Konto bei Wise hinzugefügt.

Das Obige gilt nur für Zahlungen, die von anderen/Dritten empfangen werden. Du kannst weiterhin Geld in jede Währung deines Wise-Multi-Währungs-Kontos von deinem eigenen ausländischen Bankkonto einzahlen, ohne dass es automatisch in THB umgerechnet wird. Zum Beispiel kannst du weiterhin Geld zu deinem USD-Konto bei Wise von deinem US-Bankkonto hinzufügen, ohne dass es automatisch in THB umgerechnet wird.

Grenzwerte für dein Wise-Multi-Währungs-Konto:

  • Es wird ein tägliches Limit von maximal 30.000 THB für alle Zahlungen oder Überweisungen geben, die aus einer der Währungen in deinem Wise-Multi-Währungs-Konto getätigt werden. Dieses Limit erhöht sich, wenn du dein Wise-Multi-Währungs-Konto häufiger nutzt. Wenn dein Limit erhöht wurde, informieren wir dich per Push-Benachrichtigung oder E-Mail. Dieses Limit gilt nicht für:
    • Wise-Überweisungen von einem thailändischen Bankkonto auf ein ausländisches Bankkonto (bei denen keine der Währungen deines Wise-Multi-Währungs-Kontos verwendet wird)
    • Wise-Überweisungen von einem ausländischen Bankkonto auf ein thailändisches Bankkonto (bei denen keine der Währungen deines Wise-Multi-Währungs-Kontos verwendet wird)
    • Hinzufügen von Geld zu einer der Währungen in deinem Wise-Multi-Währungs-Konto von einem thailändischen oder ausländischen Bankkonto
  • Für Währungsumrechnungen von THB in eine andere Währung gilt ein Höchstlimit von 750.000 THB pro Tag.
  • Es gilt ein Höchstlimit von 10.000 THB pro Transaktion für alle THB-Zahlungen/-Überweisungen von deinem Wise-Multi-Währungs-Konto oder THB-Aufladungen auf dein Wise-Multi-Währungs-Konto.

Wise-Karte

Kartentausch: Wenn du eine Wise-Karte besitzt, die mit einem unter einer thailändischen Adresse registrierten Wise-Multi-Währungs-Konto verknüpft ist, wird deine Karte bis September 2026 gekündigt. Wir bieten dann einen kostenlosen Kartentausch an und werden dich bis August informieren, wie du deine vorhandene Wise-Karte ersetzen kannst.

Bargeldabhebungen an Geldautomaten in Thailand: Wenn du eine Wise-Karte besitzt, die mit einem unter einer thailändischen Adresse registrierten Wise-Multi-Währungs-Konto verknüpft ist, kannst du damit kein Bargeld an Geldautomaten in Thailand abheben. Du kannst aber weiterhin Bargeld an Geldautomaten im Ausland abheben.


Wie geht es weiter?

Wenn du dich vor dem 21.01.2026 bei Wise in Thailand registriert hast:

Von jetzt an bis zum 03.08.2026 wird es keine Änderungen an deinem Wise-Konto geben, und du kannst es wie gewohnt weiter nutzen. Im Juni senden wir dir eine E-Mail, um zusätzliche Verifizierungsdokumente gemäß den regulatorischen Anforderungen der Bank of Thailand anzufordern. Nicht-Einwanderungsvisa wie das Destination Thailand Visum (DTV) und Bildungsvisa (ED) werden zu Verifizierungszwecken akzeptiert. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt klare Anweisungen und weitere Details dazu mitteilen.

Wenn du dich nach dem 21.01.2026 bei Wise in Thailand registriert hast:

Die oben genannten Änderungen, einschließlich des Zugangs zu neuen Funktionen, treten bis Juni 2026 in Kraft.

Wenn du nicht mehr in Thailand lebst:

Wenn du nicht mehr in Thailand lebst, stelle bitte sicher, dass deine Adresse bei Wise auf dein aktuelles Wohnsitzland aktualisiert wird. Erfahre hier mehr darüber, wie du deine Adresse aktualisierst.

Wir freuen uns auf das, was kommt, und sind bestrebt, diesen Übergang für unsere Kunden in Thailand so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir werden dich weiterhin auf dem Laufenden halten.

Quellenverweis WISE

Reine Kontoüberträge zwischen eigenen Konten sind nicht meldepflichtig. Hierunter versteht man Überträge vom eigenen Konto in Deutschland auf das eigene Konto im Ausland.

Bargeldmitnahmen ins Ausland oder vom Ausland nach Deutschland sind nach der § 67 AWV nicht meldepflichtig. Bei Bargeldtransfers über 10.000 EUR ist eine Meldepflicht beim Zoll zu beachten, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise aus der EU. Diese Meldepflicht dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Quellennachweis Bundesbank FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen

Die Meldeschwelle liegt bei 50.000 Euro oder dem entsprechenden Gegenwert in einer Fremdwährung. Bei einer Überweisung ins Ausland auf Konten anderer, ist keine Meldung an die Bundesbank bis zu einem Betrag von € 49.999,00 zu machen.

Werden mehrere Zahlungen aufgeteilt mit dem Ziel, unter der Grenze von 50.000 EUR zu bleiben, kann dies als Umgehung der Meldepflicht gewertet werden. Jede Zahlung ist einzeln zu prüfen. Die Kumulation kann zur Meldepflicht führen.

Quellennachweis FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen

Viele erzählen euch gefährliches Halbwissen, hier echte Zahlen aber ohne Gewähr weil sich immer etwas ändern kann. Stand 04/25

Steuer THAISteuer %€ / (37,00)Thai BahtAnmerkungen
Rente / Einkommen2.500,00 €92.500,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
Einkommen Summe / Monat2.500,00 €92.500,00 THB
Einkommen Summe / Jahr30.000,00 €1.110.000,00 THB
Pauschale für Rentner über 65 Jahre-190.000,00 THBErst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00
Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht-1.621,62 €-60.000,00 THB60.000,00 Baht je Steuerzahler
Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung-2.702,70 €-100.000,00 THBBeiträge aber max. 100.000,00 Baht (Pauschalbetrag) je Steuerpflichtiger
Elterngeld0,00 €Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen
zu versteuerndes Einkommen760.000,00 THB
THB 0 – THB 150.0000%-150.000,00 THB610.000,00 THB / Bei den ersten 150000 fallen keine Steuern an
THB 150.001 – THB 300.0005%300.000,00 THB15.000,00 THB
THB 300.001 – THB 500.00010%200.000,00 THB20.000,00 THB
THB 500.001 – THB 750.00015%110.000,00 THB16.500,00 THB
THB 750.001 – THB 1.000.00020%0,00 THB
THB 1.000.001 – THB 2.000.00025%0,00 THB
THB 2.000.001 – THB 5.000.00030%0,00 THB
> THB 5.000.00135%0,00 THB
Steuerschuld / Jahr4,64%1.391,89 €51.500,00 THB

 

Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.

Erklärung am Beispiel oben:

Der Rentner hat ein Jahreseinkommen von 1.110.000 Baht davon werden folgende Freibeträge abgezogen  -190.000,00 THB (erst ab 65!), -60.000,00 THB (je Steuerzahler) -100.000,00 THB (max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 760.000,00 THB reduziert.

Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 610.000,00 THB.

Jetzt fallen darauf 

150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB

300.000,00 THB 5% Steuern an = 15.000,00 THB

200.000,00 THB 10% Steuern an = 20.000,00 THB

110.000,00 THB 10% Steuern an = 16.500,00 THB

Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 51.500,00 THB / 1.391,89 € / Steuerlast 4,64%

 

Steuer THAISteuer %€ / (37,00)Thai BahtAnmerkungen
Rente = Einkommen1.600,00 €59.200,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
Einkommen Summe / Monat1.600,00 €59.200,00 THB
Einkommen Summe / Jahr19.200,00 €710.400,00 THB
Pauschale für Rentner über 65 Jahre -190.000,00 THBErst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00
Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht-1.621,62 €-60.000,00 THB60.000,00 Baht je Steuerzahler
Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung-2.702,70 €-100.000,00 THBBeiträge aber max. 100.000,00 Baht (Pauschalbetrag) je Steuerpflichtiger
Elterngeld0,00 €Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen
zu versteuerndes Einkommen360.400,00 THB210.400,00 THB
THB 0 – THB 150.0000%-150.000,00 THBBei den ersten 150000 fallen keine Steuern an
THB 150.001 – THB 300.0005%210.000,00 THB10.520,00 THB
THB 300.001 – THB 500.00010%0,00 THB0,00 THB
THB 500.001 – THB 750.00015%0,00 THB0,00 THB
THB 750.001 – THB 1.000.00020%0,00 THB0,00 THB
THB 1.000.001 – THB 2.000.00025%0,00 THB0,00 THB
THB 2.000.001 – THB 5.000.00030%0,00 THB0,00 THB
> THB 5.000.00135%0,00 THB0,00 THB
Steuerschuld / Jahr1,48%284,32 €10.520,00 THB

Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.

Erklärung am Beispiel oben:

Der Rentner hat ein Jahreseinkommen von 710.400 Baht davon werden folgende Freibeträge abgezogen -190.000,00 THB (ab 65!)  -60.000,00 THB (je Steuerzahler) -100.000,00 THB (max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 360.400,00 THB reduziert.

Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 210.400,00 THB.

Jetzt fallen darauf

150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB

210.400,00 THB 5% Steuern an = 10.520,00 THB

Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 25.040,00 THB / 676,76 € / Steuerlast 3,52%

 

Steuer THAISteuer %€ / (37,00)Thai BahtAnmerkungen
Rente / Einkommen1.600,00 €59.200,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
0,00 THB
Einkommen Summe / Monat1.600,00 €59.200,00 THB
Einkommen Summe / Jahr19.200,00 €710.400,00 THB
Pauschale für Rentner über 65 Jahre0,00 THBErst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00
Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht-1.621,62 €-60.000,00 THB60.000,00 Baht je Steuerzahler
Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung-2.702,70 €-100.000,00 THBBeiträge aber max. 100.000,00 Baht (Pauschalbetrag) je Steuerpflichtiger
Elterngeld0,00 €Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen
zu versteuerndes Einkommen550.400,00 THB400.400,00 THB
THB 0 – THB 150.0000%-150.000,00 THBBei den ersten 150000 fallen keine Steuern an
THB 150.001 – THB 300.0005%300.000,00 THB15.000,00 THB
THB 300.001 – THB 500.00010%100.400,00 THB10.040,00 THB
THB 500.001 – THB 750.00015%0,00 THB0,00 THB
THB 750.001 – THB 1.000.00020%0,00 THB0,00 THB
THB 1.000.001 – THB 2.000.00025%0,00 THB0,00 THB
THB 2.000.001 – THB 5.000.00030%0,00 THB0,00 THB
> THB 5.000.00135%0,00 THB0,00 THB
Steuerschuld / Jahr3,52%676,76 €25.040,00 THB

Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.

Erklärung am Beispiel oben:

Der Rentner hat ein Jahreseinkommen von 710.400 Baht davon werden folgende Freibeträge abgezogen  -60.000,00 THB (je Steuerzahler) -100.000,00 THB (max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 550.400,00 THB reduziert.

Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 400.400,00 THB.

Jetzt fallen darauf

150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB

300.000,00 THB 5% Steuern an = 15.000,00 THB

110.400,00 THB 10% Steuern an = 10.040,00 THB

Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 25.040,00 THB / 676,76 € / Steuerlast 3,52%

Bei diesem Beispiel habe ich es mal komplett auf die Spitze getrieben und wollte selbst wissen bis zu welchem Einkommen ein Ehepaar keine Steuer zahlen muss. Fast € 2.000,00 hat es gebraucht um das Ziel zu erreichen. Falls man sich eine Bleibe gesichert hätte (Kauf/Miete) könnte Mann und Frau von dem Geld hier gut leben 😉

Steuer Ehepaar in THSteuer %€ / (37,00)Thai BahtAnmerkungen
Frau Rente770,00 €28.490,00 THB
Mann Rente1.144,41 €42.343,17 THB
0,00 €0,00 THB
0,00 €0,00 THB
0,00 THB
Einkommen Summe / Monat1.914,41 €70.833,17 THB
Einkommen Summe / Jahr22.972,92 €849.998,04 THB
Pauschale für Rentner über 65 Jahre-380.000,00 THBErst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00
Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht-3.243,24 €-120.000,00 THB60.000,00 Baht je Steuerzahler
Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung-5.405,41 €-200.000,00 THBFrau + Mann Beiträge aber max. 100.000,00 Baht je Steuerpflichtiger
Elterngeld0,00 €0,00 THBJe Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen
zu versteuerndes Einkommen149.998,04 THB-1,96 THB
THB 0 – THB 150.0000%-150.000,00 THBBei den ersten 150000 fallen keine Steuern an
THB 150.001 – THB 300.0005%0,00 THB0,00 THB
THB 300.001 – THB 500.00010%0,00 THB
THB 500.001 – THB 750.00015%0,00 THB
THB 750.001 – THB 1.000.00020%0,00 THB
THB 1.000.001 – THB 2.000.00025%0,00 THB
THB 2.000.001 – THB 5.000.00030%0,00 THB
> THB 5.000.00135%0,00 THB
Steuerschuld / Jahr0,00%0,00 €0,00 THB

Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.

Erklärung am Beispiel oben:

Das Ehepaar hat ein Jahreseinkommen von 849.998,04 THB davon werden folgende Freibeträge abgezogen -380.000,00 THB (2x Rentnerfreibetrag)  -120.000,00 THB (je Steuerzahler) -200.000,00 THB (2x max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 149.998,04 THB reduziert.

Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf  -1,96 THB

Jetzt fallen darauf:

150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB

Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen keine Steuerschuld.

Hier gleiche Beispiel wie vorher, Ehepaar aber jetzt nur ab 50 und keine Rentnerfreibeträge 😉

Steuer Ehepaar in THSteuer %€ / (37,00)Thai BahtAnmerkungen
Frau / Rente ab 63400,00 €14.800,00 THB
Frau / Verm. & Verp.314,41 €11.633,17 THB
Mann / Verm. & Verp.800,00 €29.600,00 THB
Mann / Kapitalerträge400,00 €14.800,00 THB
0,00 THB
Einkommen Summe / Monat1.914,41 €70.833,17 THB
Einkommen Summe / Jahr22.972,92 €849.998,04 THB
Pauschale für Rentner über 65 Jahre0,00 THBErst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00
Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht-3.243,24 €-120.000,00 THB60.000,00 Baht je Steuerzahler
Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung-5.405,41 €-200.000,00 THBFrau + Mann Beiträge aber max. 100.000,00 Baht je Steuerpflichtiger
Elterngeld0,00 €0,00 THBJe Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen
zu versteuerndes Einkommen529.998,04 THB379.998.04 THB
THB 0 – THB 150.0000%-150.000,00 THBBei den ersten 150000 fallen keine Steuern an
THB 150.001 – THB 300.0005%300.000,00 THB15.000,00 THB
THB 300.001 – THB 500.00010%79.999,04 THB7.999,90 THB
THB 500.001 – THB 750.00015%0,00 THB0,00 THB
THB 750.001 – THB 1.000.00020%0,00 THB
THB 1.000.001 – THB 2.000.00025%0,00 THB
THB 2.000.001 – THB 5.000.00030%0,00 THB
> THB 5.000.00135%0,00 THB
Steuerschuld / Jahr2,71%621,62 €22.999,90 THB

Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.

Erklärung am Beispiel oben:

Das Ehepaar hat ein Jahreseinkommen von 849.998,04 THB davon werden folgende Freibeträge abgezogen -120.000,00 THB (je Steuerzahler) -200.000,00 THB (2x max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 529.998,04 THB reduziert.

Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 379.998.04 THB

Jetzt fallen darauf:

150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB

300.000,00 THB 5% Steuern an = 15.000,00 THB

79.999,04 THB 10% Steuern an = 7.999,90 THB

Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 22.999,90 THB / 621,62 € / Steuerlast 2,71%

 

Einkommen in (Baht)Steuer auf den Betrag (Baht)Steuersatz für den überschießenden Betrag (in Prozent)
Bis zu 150.00000
150.001 – 300.00005
300.001 – 500.0007.50010
500.001 – 750.00027.50015
750.001 – 1.000.00065.00020
1.000.001 – 2.000.000115.00025
2.000.001 – 5.000.000365.00030
über 5 Millionen1.265.00035

Der pauschale Steuerfreibetrag beträgt 50 Prozent (maximal 100.000 Baht) des steuerpflichtigen Einkommens.

Quellenverweis: https://www.gtai.de/de/trade/thailand/recht/thailand-steuerrecht-1889936#toc-anchor–1

Einkommensteuer in Thailand

Bestimmungen zur Personal Income Tax finden sich in Kap. 3 des RC in den Sec. 40 bis 64 RC.

Die Lohnsteuer wird ohne Rücksicht auf die Nationalität von allen natürlichen Personen in Thailand erhoben, die sich dort für mindestens 180 Tage pro Kalenderjahr (Steuerjahr) aufhalten, Sec. 41 Abs. 3 RC.

Section 41 Abs. 2 RC sieht vor, dass Ansässige, die Einkünfte aus einer Arbeits- oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus dort belegenen Vermögenswerten erhalten haben, dafür beim Transfer nach Thailand die thailändische Einkommensteuer zahlen müssen.

Solche Einkommen aus ausländischen Quellen, welche nicht für ein Anstellungsverhältnis oder sonstige geschäftliche Tätigkeiten in Thailand gezahlt werden, unterlagen in Thailand früher jedoch nur der Besteuerung, wenn diese im gleichen Steuerjahr nach Thailand eingeführt wurden.

Ab 1. Januar 2024 gab es Steueränderungen bei Einkünften aus Quellen außerhalb Thailands: So unterliegt nach neuen Anweisungen des Revenue Department (RD) Einkommen aus ausländischen Quellen, das seit diesem Tag verdient wurde und von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, stets der thailändischen Einkommensteuer – unabhängig von Ort und Zeitpunkt des Erhalts bei Verbringen ins Land. Das heißt, auch, wenn diese Einkünfte erst in den Folgejahren nach Thailand verbracht werden. Dazu: Departmental Orders No. Por. 161/2566 vom 15. September 2023 und No. Por. 162/2566 vom 20. November 2023.

Quellenverweis: https://www.gtai.de/de/trade/thailand/recht/thailand-steuerrecht-1889936#toc-anchor–1

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Thailand

Wichtig, es kann „eventuell“ nur erwirtschaftetes Einkommen im Steuerjahr zur Bewertung herangezogen werden, Vermögenwerte nicht! Verkauft ihr z.B. euer Haus und Hof oder ihr habt geerbt und lebt davon, fallen keine Steuern an. Habt ihr kein Einkommen wie Gehalt/Rente/Miteinahmen/usw. und lebt von eurem Ersparten, müsst ihr in Thailand keine Steuern zahlen 😉

Ab dem 1. Mai 2021 sind zum Führen von Kraftfahrzeugen entweder der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.

Ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist dann nicht mehr ausreichend. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.

Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.

Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Quelle: https://bangkok.diplo.de/th-de/service/fuehrerschein-1352806

 

Neuerdings erkennt die Führerscheinstelle Phetchaburi den Internationalen Führerschein nicht mehr für eine Umschreibung an (viele Fälschungen unterwegs)! Deswegen muss man seinen gültigen Kartenführerschein auf Thai übersetzen lassen … Dies könnt ihr mittels Übersetzungsbüro in Bangkok erledigen lassen, diese machen die staatlich anerkannten Übersetzungen und die Beglaubigungsgänge bei der Deutschen Botschaft Bangkok bzw. wenn erforderlich bei demThailändischen Außenministerium.

Vorgang: Ihr sendet den Führerschein per Einschreiben an ein Übersetzungsbüro z.B. thailändisch.de, die machen ihre o.g. Arbeit und senden den Führerschein und Übersetzung per Einschreiben zurück. Kosten ca. 3.000 Baht – Hat bisher immer alles geklappt. Wir helfen euch wie gehabt 😉

Über den Drohnenservice von stefaninthailand könnt ihr eure Drohne gegen eine Gebühr registrieren lassen, ebenso bieten Sie auch eine Versicherung (Pflicht für Thailand) an.

stefaninthailand erledigt das für dich.

Wenn du wenigstens einmal JA sagen konntest, solltest du unseren Drohnen-Anmelde-Service in Betracht ziehen.

 

Hatte mit Stefan schon Kontakt, sehr kompetent und freundlich

 

*Ohne Gewähr, nur Information*

Lebenshaltungskosten in Thailand für 1 Person in Miete (Stand 21.01.2026 ohne Gewähr)

Am Beispiel eines 60 jährigen Auswanderers mit Non-Immigrant (O – Retirement) VISA, welcher in Thailand sein Leben normal ohne großes Touristengehabe und anhaltenden Heißhunger auf europäisches Essen „Mama ist die Beste“ etc. weiterführen möchte. Ich werde öfters darauf angesprochen und deswegen setze ich mich jetzt mal hin und mache dies schriftlich/öffentlich, damit ich weniger sprechen muss 😊

Dafür werde ich 3 Abstufungen vornehmen und diese aufteilen in Minimal, Standard and High. Die Angaben sind gerundet und ohne Kommastellen angegeben in THB (37,00 WK) / €uro (1,00 WK) und ohne Berücksichtigung auf sich verändernde Wechselkurse.

Als Bezugspunkt/Destination nehme ich den Anfang von Süd-Thailand, meine nähere Umgebung von Hat Chao Samran bis nach Cha Am / Hua Hin. Die Mietkosten setze ich mal für die Übergangszeit 6 Monate voraus, falls ihr zu zweit seid, kann man die u.g. Mietkosten halbieren. Bei den günstigen Preisen hier wird man sich sicher etwas kaufen (Condo-Wohnung) oder Haus/Grundstück kaufen/bauen und Grundstück auf 30 Jahre pachten.

Grundstückspreise sind bei unserer Lage im Moment nackt ca. 30€/m².  Incl. Bodenverfüllung, Hausanschluss, Mauer/Zaun/Tor ca. 40€/m². Beispiel Haus 3Z/K/B/T/Carport/4x AirCon/Yton kostet incl. Zufahrt/Außenanlage/Tor ca. 2.035.000 Baht / 55.000 €. Das Grundstück liegt mit 400m² bei 592.000 Baht / 16.000 €. Je nach Ausführung der Häuser können die Kosten natürlich variieren.

 

P.S. Die Kosten für einen Salzwasserpool mit Jacuzzi 7 x 3 x 1,30 liegen bei ~ 800.000 Baht / 21.600 €, nach meinen Vergleichen tut sich das nichts gegenüber den Preisen in Deutschland.

 

KostenstelleMinimal THB / €Standard THB / €High THB / €
Einmalige Visagebühren Non-Immigrant (O – Retirement) VISA 90 Tage, von Deutschland nach Thailand2.590 / 702.590 / 702.590 / 70
Umwandlung/Neubeantragung in ein NON-IMMIGRANT VISA (O) Retirement 1 YEAR bei einem Immigration Office deines Wohnortes in TH ohne Re-Entry1.900 / 50 jährlich1.900 / 50 jährlich1.900 / 50 jährlich
entweder zusätzlich Single Re-Entry Permit Zusatz, für einmalige Aus- und Einreise TH, um den 1-jährigen Visumsstatus nicht zu verlieren.1.000 / 27 jährlich1.000 / 27 jährlich1.000 / 27 jährlich
oder zusätzlich Multiple Re-Entry Permit Zusatz, für mehrmalige Aus- und Einreisen TH, um den 1-jährigen Visumsstatus nicht zu verlieren.3.800 / 103 jährlich3.800 / 103 jährlich3.800 / 103 jährlich
Kosten VISA für Daueraufenthalt in Thailand umgelegt auf den Monat160 / 5240 / 7475 / 13
Weiteres umgelegt auf den Monat
Krankenversicherung – deutsche gesetzliche zahlen nicht! Private Thailändische KV wird immer als Jahresbeitag bezahlt am Beispiel Pacific Cross. Nur Inpatient/Krankenhauskosten, keine ambul. Arztbesuche und Zahnversorgung abgedeckt, sonst alles dabei. Ambulant und Zahnversorgung ist hier sehr, sehr günstig! V-Summe variabel 😉4.440 / 1205.550 / 1506.666 / 180
Miete 1ZB Apartment (M) – 2ZKB Apartment (S) – Haus 2-3ZKB Pool (H) für 1-2 Personen10.000 / 27015.000 / 40025.000 / 675
Strom + Leitungswasser für 1-2 Personen – Internet1.500 / 401.700 / 462.000 / 54
Müllabfuhr – für Hausgrundstücke30 / 130 / 130 / 1
Mobilfunk – Telefon und Datenpakete350 / 10500 / 14600 / 16
Trinkwasser – abgepackt Mix aus 1,5 (zum Kochen) und 0,6L Flaschen für 1 Person200 / 5400 / 11500 / 16
Essen – 3 Mahlzeiten am Tage – Minimal=Eigenversorgung5.000 / 1356.000 / 1607.400 / 200
Friseur (150) und Massage 2h (600) – 4-6x im Jahr250 / 7310 / 8375 / 10
Unterhaltung / Taschengeld / Einkaufen4.000 / 1106.000 / 1608.000 / 220
——————————————————
Summen / Monat25.930 / 70335.730 / 95751.046 / 1.385

Fazit: Man kann mit Minimal in Thailand überleben, aber mehr auch nicht. Auf jeden Fall sollten bei einer Auswanderung in jeder Kategorie noch mindestens 100.000-200.000 € als Rücklage in der Hinterhand sein, sofern noch keine mögliche Rentenzahlung erfolgt.

Ansonsten sollte Standard mit 1.000 € reichen, besser wäre noch min. 1.200 €. Manche „Experten“ empfehlen sogar min. 2.000-2.500 Geldeingang im Monat, die rechnen bestimmt immer immense „Bargänge“ und die böse Schwiegermutter dazu.

Natürlich wäre nicht zu verschweigen das Spenden an den Tempel oder eure Wohngemeinde immer willkommen sind, das wenn ihr thailändischen Familienanschluß habt … auch dort etwas erwartet als Spende/Zuschuss wird. Sei es ein Unfall und Krankenhauskosten, Geburt und Beerdigung, Ausbildung usw. Dies ist aber kein Betteln oder Sonstiges, weil Thai haben nicht die soziale Absicherung wie wir in Deutschland gewohnt sind. Das läuft eher auf das amerikanische freie System raus, bei dem jeder für sich selbst sorgen soll. Nur mal zur Feststellung und Erklärung.

Letztendlich muss das jeder für sich beurteilen, hier stehen nur reale Zahlen ohne viel Schnickschnack, hier ist Gott sei dank „noch“ kein Pattaya und ich hoffe das wird auch noch länger so bleiben.

Bis Bald😊

 

Da Transportmittel nicht unbedingt für ein Leben in Thailand notwendig sind, hier nur ein Vergleich:THB / €THB / €THB / €
KFZ Kleinwagen– KFZ Hybrid Mittelklasse – KFZ Pickup 3.0 (Anschaffungspreis Neuwagen)800.000 / 21.500950.000 / 26.0001.250.000 / 34.000
Benzin – Dieselkosten / 12.000km / Jahr – 1L~ 0,85€22.000 / 60019.200 / 52040.700 / 1100
KFZ Versicherung und Steuer im Jahr 3 Class / 2 Class / 1 Class*=Vollkasko ist immer vorzuziehen12.000 / 32515.000 / 40519.000 / 510*
Moped Honda 125ccm 2 Sitzer (Anschaffungspreis Neu)65.000 / 1.75065.000 / 1.75065.000 / 1.750
Versicherung und Steuer im Jahr800 / 22800 / 22800 / 22

Ihr könnt als Ausländer in Thailand kein Land kaufen, aber pachten. Das Land wird in der Regel 30 Jahre verpachtet mit Verlängerung auf Wunsch +30 Jahre. Habt ihr Land gepachtet könnt ihr es nach den örtlichen Vorschriften bebauen und diese sind gegenüber Deutschland sehr locker und leicht 😉

Vorgehensweise:

  1. Ein Thailändischer Staatsbürger hat ein Grundstück und verpachtet es euch oder er kauft eines in Bezug auf einen Pachtvertrag mit euch.
  2. Nun könnt ihr euer Traumhaus, Pool etc. bauen.
  3. Mit diesem Pachtvertrag und Visum ist es möglich ein Gelbes Hausbuch und eine Thailändische ID Card für Ausländer zu erhalten.

Bei Behördengängen, Baufirmen, Strom-, Wasser, Müllabfuhr anmelden, Glasfaseranschluss etc. könnten wir euch helfen.

Laut thailändischem Rechtssystem kann ein Ausländer in Thailand nur 49% der Stimmrechte in einer Firma halten, die Sperrminorität von 51% der Stimmrechte muss immer in thailändischer Hand bleiben.

Es gibt einige Beispiele so etwas zu umgehen, von dem ich aber dringendst abraten würde. Durch diese widerrechtlichen „Scheinschlupflöcher“ macht ihr euch strafbar, außer einer happigen Geldstrafe können auch Gefängnisstrafen folgen und ihr könnt auch noch des Landes verwiesen werden.

Macht das lieber nicht!

Wenn dann, macht das bitte alles offiziell über das thailändische Firmenrecht. Über einen Gesellschaftervertrag könnt ihr wie in Deutschland auch, Verfahren hinterlegen um euer Investment zu schützen und es kann euch niemand übers Ohr hauen.

René von Thaisland Life erklärt es hier in dem Video wie es gehen kann

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Bei Siam-Info.de sind Informationen für in Thailand lebende Ausländer hinterlegt, schaut mal rein ist sehr informativ 😉

Ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland, darf man nicht in Deutschland an einer Lottoveranstaltung teilnehmen.

Anmerkung:

Als deutscher nicht am heimischen Lotto teilnehmen zu dürfen, ist wie wenn ich keine Waren mehr exportieren darf wenn ich im Anlieferland keine Wohnsitz habe.

Deutschland ist ein 3. Welt Land in Bezug auf seine Staatsbürger und deren Rechte.

Wie immer, alle Angaben ohne Gewähr.