Warum 2025 nach Thailand auswandern?
Das hängt in erster Linie mit den verlorengegangenen Glühwürmchen zusammen. 😉
Letztlich mit den persönlichen Umständen, mit der schwindenden Lebensqualität und den massiv negativ wirtschaftlichen Gegebenheiten in den letzten 2 Jahren in Deutschland.
Mit über 60 muss sich die Arbeit auch auszahlen. Das sollte sie eigentlich immer, aber die Rahmenbedingungen sind rapide schlechter geworden und ewig kann man auch nicht arbeiten.
Deshalb der Entschluss nochmal was vom Leben haben, bevor es irgendwann zu Ende geht. Und zu guter Letzt, weil man in Thailand wesentlich günstiger leben kann und auch dazu das bei Weitem bessere Wetter hat.
Wie können wir in Kontakt kommen und bleiben?
Per WhatsApp und LINE, unser Sprachserver von DISCORD steht ebenso zur Verfügung.


Die DISCORD App funktioniert auf dem Mobiltelefon, Tablet und ebenso auf dem PC (Microphone + Speaker erforderlich). Einfach Join Discord Button drücken und es wird euch erklärt wie es geht. Ansonsten oder wenn es nicht gehen sollte, könnt ihr mich auch über die anderen Messenger Dienste anschreiben.
Ich kann mich auf der Homepage nicht registrieren?
Ab sofort 18.12.2025 ist die Registrierung nur durch manuelle Freischaltung über den Admin möglich.
Ansonsten ist die Homepage, wie auch der Blog voll nutzbar 😉
Zugriff auf den Homestay Bereich bekommen nur Familienmitglieder und Freunde die uns besuchen möchten sobald sie registriert und freigeschaltet sind.
Wir behalten uns vor den Zugriff jederzeit einzuschränken oder ganz zu löschen, sobald es gegen unsere Werte des guten Miteinanders geht odergegen geltende Gesetze verstößt.
Wie ist das mit der thailändischen Sprache?
Thailändisch ist eine Tonsprache, was bedeutet, dass die Tonhöhe jedes gesprochenen Wortes unterschiedlich sein kann. Dies ist sehr ähnlich zu den Fragen im Englischen, die am Ende eines Satzes gestellt werden.
„Sabai dee mai?“ / „Wie geht es dir?“ –
„Sabai sabai“ / „ Mir geht es sehr gut “
Visum + Arrival Card Informationen Thailand
Digitale Ankunftskarte / Digital Arrival Card
Ab dem 1. Mai 2025 sind alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen, die auf dem Luft-, Land- oder Seeweg nach Thailand einreisen, verpflichtet, die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) in englisch online ausfüllen. Die Registrierung muss innerhalb von 3 Tagen vor der Einreise erfolgen.
Visumfreie Einreise für Deutsche
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig. Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. (Stand 13.05.2025) *** es ist geplant die 60 Tage wieder auf 30 zu reduzieren, bitte aktuelle Informationen einholen.
ALLE Visumanträge dürfen NUR online über die Webseite https://thaievisa.go.th (E-Visa-Webseite) eingereicht werden. Weiteres über den Link … E-Visa Informationen Thailand
Beispiel Non-Immigrant (O – Retirement) Stand 12.01.2025
Das Non-Immigrant (O – Retirement) Visum ist das gängigste Visum für die Rente nach Thailand zu kommen und um dort zu leben.
Diese Art von Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in das Königreich Thailand einreisen wollen, um dort ihren Ruhestand zu verbringen. Es erlaubt dem Visuminhaber die Einreise nach Thailand mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen und kann vor Ablauf in ein 1 Jahresvisum umgewandelt werden.
*Der Antragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein
Visa-Gültigkeit | Aufenthaltsdauer im Königreich | Gebühr |
3 Monate (einmalige Einreise) | 90 Tage pro Einreise (ab dem ersten Einreisedatum) | 70 Euro (einmalige Einreise) |
Erforderliche Unterlagen im E-Visa System
- Personaldatenseite des Reisepasses oder Reisedokuments
* Vergewissern Sie sich, dass Ihre persönlichen Daten in den entsprechenden Feldern des E-Visum-Antrags korrekt sind: Vorname, weitere Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Gültigkeitsdauer des Reisepasses und Reisepassnummer. Andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt und die Gebühr wird nicht erstattet. - Passbild (nicht älter als 6 Monate)
* Beachten Sie bitte, dass das Passbild in einer angemessenen Bekleidung aufgenommen sein muss. Ansonsten wird Ihr Visumantrag abgelehnt. - Nachweis des Wohnsitzes
– Für deutsche Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung in Deutschland
– Für andere Staatsangehörige: Vorder- und Rückseite der Aufenthaltstitel-Karte und Meldebescheinigung - Vermögensnachweis, die ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB (1.700 EUR) oder einen aktuellen Kontostand von 800.000 THB (20.000 EUR) belegen, z.B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise
Hinweise
• Wenn die erforderlichen Unterlagen (nach Art des Visums) vollständig sind, erhalten Sie das Ergebnis des Antrags innerhalb von 15 Konsulatstage des Königlich Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main. Die Bearbeitung des Visaantrags erfolgt nur in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bitte planen Sie im Voraus. → Feiertage des Generalkonsulats
• Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Beginn der Reise nach Thailand möglich, da das Visum für eine einmalige Einreise für 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Wird ein Visumantrag früher als die genannten 90 Tage eingereicht und läuft somit die Gültigkeit des Visums vor der Einreise nach Thailand ab, erstattet das Generalkonsulat die Gebühr nicht und es muss ein neues Visum beantragt werden.
• Nach der Einreise in Thailand: Die Verlängerung des Aufenthaltes (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) und Wiedereinreise-Genehmigung (Re-Entry-Permit) können beim Immigrationsbüro (immigration office) in Thailand beantragt werden.
• Arbeiten in Thailand ist mit diesem Visum verboten. Das heißt ihr habt keine Erlaubnis einer Geschäftstätigkeit nachzugehen und Geld zu verdienen 😉
• Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzlich Dokumente anzufordern bzw. den Antragsteller auf einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
• Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Um die Liste der Länder und gewisse zusätzliche Notwendigkeiten zu überprüfen, klicken Sie bitte hier: Länderliste und Hinweise
Quelle: https://frankfurt.thaiembassy.org/de/page/non-immigrant-o-retirement?
Wichtig: Für die Umwandlung in ein 1 jähriges Visum ist es unabdingbar, dass ihr ein thailändisches Bankkonto eröffnet und eure 800.000 Baht mindestens 2 Monate dort liegen habt. Das heißt genaugenommen nach eurer Ankunft in Thailand habt ihr ca. 4 Wochen Zeit ein Bankkonto zu eröffnen. Dazu braucht ihr immer einen festen Wohnsitznachweis mittels Formular TM30 siehe Beispiel 90 Tage Meldung, den gültigen Reisepass, am besten einen thailändischen Sprachkundigen, jede Menge aktueller Passbilder von euch und ein wenig Glück. Glück deswegen weil einige Banken wegen Geldwäsche die Hosen voll haben 🙂 Die besten Erfahrungen habe ich mit Kasikorn Bank gemacht. Dort kannst du bis 2.000.000 Baht pro Überweisung nach Thailand senden und dort sind wir bekannt, was euch einiges leichter machen wird 😉
Sinnvoller Weise empfehle ich euch mindestens 14 Tage vor eurem Abflug ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel WISE zu eröffnen ( siehe FAQ – Wie kann ich günstig Geld nach Thailand überweisen?), diese haben haben viel geringere Kosten bei den Überweisungsgebühren auf die thailändische Bank und sind weltweit tätig. Ansässig ist WISE in Brüssel/Belgien und arbeitet nach Europäischem Recht. Bei Überweisungen bei einigen deutschen Banken bezahlt ihr euch dämlich und würdet euch ärgern.
Sofern ihr vorab bei uns in einem Gästehaus wohnt, können wir euch bei Wohnsitznachweis TM30, Kontoeröffnung bei Kasikorn Bank, Führerschein Umschreibung, und Visaverlängerung bei der Immigration Phetchaburi behilflich sein.
90 Tage Meldung – Bedingung innerhalb eines 1-Jahres Visums
Bei einem längeren Aufenthalt mit Visum muss Mann/Frau sich alle 90 Tage bei der Immigration melden um seinen/ihren Aufenthaltsort zu bestätigen. Dies ist aber kostenlos 😉
Im ersten Jahr muss man sich eigentlich immer vor Ort bei der Immigration mit dem Formular TM47 melden, danach geht es auch Online über tm47.immigration.go.th
Kopie Formular TM30 für die Wohnsitzbestätigung bekommst du von deinem Vermieter, Hotel oder Unterkunft welche dich bei Ankunft in Thailand, spätestens nach 24h bei der Immigration anmelden müssen. Die welche in Thailand ein gelbes Hausbuch besitzen (Eigentumswohnung, gemietetes Grundstück etc.) bringen dies als Wohnsitzbestätigung mit. ….. /in Bearbeitung …
Für die 90 Tage Meldung bei Immigration Phetchaburi benötigst du folgendes:
- von euch ausgefülltes Formular TM47 als Meldeformular
- Kopie Formular TM30 oder Gelbes Hausbuch als Wohnsitzbestätigung
- und euren gültigen Reisepass als Identitätsnachweis
Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
Auf dem Internetauftritt des Auswärtigen Amtes der BRD sind Aktuelles und u.a. Reisehinweise hinterlegt
Bankkonto eröffnen und mit Zahlungsdienstleister nach Thailand überweisen?
Für ein Bankkonto zu eröffnen braucht ihr:
- Wohnsitznachweis mittels Formular TM30 siehe Beispiel 90 Tage Meldung,
- euren gültigen Reisepass,
- eine thailändische Mobil Nummer (ohne gibt es kein Konto) und ein Smart Phone zum installieren der Bank App. Nur mit Visum min. 90 Tage, dem Wohnsitznachweis in Thailand TM30 und eurem Reisepass könnt ihr einen Mobilvertrag abschließen 😉
- am besten einen thailändischen Sprachkundigen
- jede Menge aktueller Passbilder von euch
- und ein wenig Glück.
Glück deswegen weil einige Banken wegen Geldwäsche die Hosen voll haben 🙂 Die besten Erfahrungen habe ich mit Kasikorn Bank gemacht. Dort kannst du bis 2.000.000 Baht pro Überweisung nach Thailand senden und dort sind wir bekannt, was euch einiges leichter machen wird 😉
Zahlungsdienstleister:
Sinnvoller Weise empfehle ich euch mindestens 14 Tage vor eurem Abflug ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel WISE zu eröffnen ( siehe FAQ – Wie kann ich günstig Geld nach Thailand überweisen?), diese haben haben viel geringere Kosten bei den Überweisungsgebühren auf die thailändische Bank und sind weltweit tätig. Ansässig ist WISE in Brüssel/Belgien und arbeitet nach Europäischem Recht. Bei Überweisungen bei einigen deutschen Banken bezahlt ihr euch dämlich und würdet euch ärgern.
Sofern ihr vorab bei uns in einem Gästehaus wohnt, können wir euch bei Wohnsitznachweis TM30, Kontoeröffnung bei Kasikorn Bank, Führerschein Umschreibung, und Visaverlängerung bei der Immigration Phetchaburi behilflich sein.
Wichtig: Für die Umwandlung in ein 1 jähriges Visum ist es unabdingbar, dass ihr ein thailändisches Bankkonto eröffnet und eure mindestens 800.000 Baht 2 Monate dort liegen habt. Das heißt genaugenommen nach eurer Ankunft in Thailand habt ihr ca. 4 Wochen Zeit ein Bankkonto zu eröffnen und die 800.000 Baht dort einzuzahlen, es darf nicht weniger drauf sein 799.999 Baht sind schon ein Ausschlusskriterium für eine Visumsverlängerung. Ihr müsst ja auch leben, also sollte dort wesentlich mehr gebunkert sein 😉
Zahlungen per und an WISE
Bankverbindung für Einzahlungen von Banken innerhalb der EU und SEPA
Beispiel an meinen WISE Konto:
Kontoinhaber: Stefan Zacharias
BIC: TRWIBEB1XXX
IBAN: BE57 9676 4023 6035
Die Adresse von Wise: Rue du Trône 100, 3rd floor
Brussels – 1050 – Belgium
Ihr habt dort eine IBAN und könnt auf ein Bankkonto eurer Wahl in Thailand, z.B. euer eigenes, an das Bauunternehmen, des Vermieters, an das KV Versicherungsunternehmen, an Autohaus wegen Kauf etc. Zahlungen leisten. Maßgabe ist immer das es ein Girokonto ist (Sparbuchkonto geht nicht) und der Empfänger ein reguläres Konto bei folgenden Banken hat (Überweisungssummen beachten):
Unterstützte Empfängerbanken ab dem 6. Mai 2025:
- Bangkok Bank Public Company
- Kasikorn Bank
- Krung Thai Bank
- Siam Commercial Bank
- CIMB Thai Bank
- Bank Of Ayudhya (Krungsri bank)
- Kiatnakin Phatra Bank
- The Government Savings Bank
Wie viel kann ich überweisen?
Der Höchstbetrag, den du pro Überweisung senden kannst, hängt von der Bank des Empfängers ab.
| Name der Empfängerbank | Maximal pro Überweisung (THB) |
|---|---|
| Bangkok Bank Public Company | 2.000.000 |
| Kasikorn Bank | 2.000.000 |
| Siam Commercial Bank | 1.499.999 |
| Andere Empfängerbanken | 500.000 |
Quelle: WISE
Steuerbeispiel für Auswanderer/in ab 65 Jahre mit € 2.500/M.
Viele erzählen euch gefährliches Halbwissen, hier echte Zahlen aber ohne Gewähr weil sich immer etwas ändern kann. Stand 04/25
| Steuer THAI | Steuer % | € / (37,00) | Thai Baht | Anmerkungen |
| Rente / Einkommen | 2.500,00 € | 92.500,00 THB | ||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| Einkommen Summe / Monat | 2.500,00 € | 92.500,00 THB | ||
| Einkommen Summe / Jahr | 30.000,00 € | 1.110.000,00 THB | ||
| Pauschale für Rentner über 65 Jahre | -190.000,00 THB | Erst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00 | ||
| Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht | -1.621,62 € | -60.000,00 THB | 60.000,00 Baht je Steuerzahler | |
| Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung | -2.702,70 € | -100.000,00 THB | Beiträge aber max. 100.000,00 Baht (Pauschalbetrag) je Steuerpflichtiger | |
| Elterngeld | 0,00 € | Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen | ||
| zu versteuerndes Einkommen | 760.000,00 THB | |||
| THB 0 – THB 150.000 | 0% | -150.000,00 THB | 610.000,00 THB / Bei den ersten 150000 fallen keine Steuern an | |
| THB 150.001 – THB 300.000 | 5% | 300.000,00 THB | 15.000,00 THB | |
| THB 300.001 – THB 500.000 | 10% | 200.000,00 THB | 20.000,00 THB | |
| THB 500.001 – THB 750.000 | 15% | 110.000,00 THB | 16.500,00 THB | |
| THB 750.001 – THB 1.000.000 | 20% | 0,00 THB | ||
| THB 1.000.001 – THB 2.000.000 | 25% | 0,00 THB | ||
| THB 2.000.001 – THB 5.000.000 | 30% | 0,00 THB | ||
| > THB 5.000.001 | 35% | 0,00 THB | ||
| Steuerschuld / Jahr | 4,64% | 1.391,89 € | 51.500,00 THB |
Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.
Erklärung am Beispiel oben:
Der Rentner hat ein Jahreseinkommen von 1.110.000 Baht davon werden folgende Freibeträge abgezogen -190.000,00 THB (erst ab 65!), -60.000,00 THB (je Steuerzahler) -100.000,00 THB (max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 760.000,00 THB reduziert.
Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 610.000,00 THB.
Jetzt fallen darauf
150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB
300.000,00 THB 5% Steuern an = 15.000,00 THB
200.000,00 THB 10% Steuern an = 20.000,00 THB
110.000,00 THB 10% Steuern an = 16.500,00 THB
Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 51.500,00 THB / 1.391,89 € / Steuerlast 4,64%
Steuerbeispiel für Auswanderer/in ab 65 Jahre mit € 1.600/M.
| Steuer THAI | Steuer % | € / (37,00) | Thai Baht | Anmerkungen |
| Rente = Einkommen | 1.600,00 € | 59.200,00 THB | ||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| Einkommen Summe / Monat | 1.600,00 € | 59.200,00 THB | ||
| Einkommen Summe / Jahr | 19.200,00 € | 710.400,00 THB | ||
| Pauschale für Rentner über 65 Jahre | -190.000,00 THB | Erst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00 | ||
| Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht | -1.621,62 € | -60.000,00 THB | 60.000,00 Baht je Steuerzahler | |
| Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung | -2.702,70 € | -100.000,00 THB | Beiträge aber max. 100.000,00 Baht (Pauschalbetrag) je Steuerpflichtiger | |
| Elterngeld | 0,00 € | Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen | ||
| zu versteuerndes Einkommen | 360.400,00 THB | 210.400,00 THB | ||
| THB 0 – THB 150.000 | 0% | -150.000,00 THB | Bei den ersten 150000 fallen keine Steuern an | |
| THB 150.001 – THB 300.000 | 5% | 210.000,00 THB | 10.520,00 THB | |
| THB 300.001 – THB 500.000 | 10% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 500.001 – THB 750.000 | 15% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 750.001 – THB 1.000.000 | 20% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 1.000.001 – THB 2.000.000 | 25% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 2.000.001 – THB 5.000.000 | 30% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| > THB 5.000.001 | 35% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| Steuerschuld / Jahr | 1,48% | 284,32 € | 10.520,00 THB |
Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.
Erklärung am Beispiel oben:
Der Rentner hat ein Jahreseinkommen von 710.400 Baht davon werden folgende Freibeträge abgezogen -190.000,00 THB (ab 65!) -60.000,00 THB (je Steuerzahler) -100.000,00 THB (max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 360.400,00 THB reduziert.
Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 210.400,00 THB.
Jetzt fallen darauf
150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB
210.400,00 THB 5% Steuern an = 10.520,00 THB
Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 25.040,00 THB / 676,76 € / Steuerlast 3,52%
Steuerbeispiel für Auswanderer/in ab 50 Jahre mit € 1.600/M.
| Steuer THAI | Steuer % | € / (37,00) | Thai Baht | Anmerkungen |
| Rente / Einkommen | 1.600,00 € | 59.200,00 THB | ||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| 0,00 THB | ||||
| Einkommen Summe / Monat | 1.600,00 € | 59.200,00 THB | ||
| Einkommen Summe / Jahr | 19.200,00 € | 710.400,00 THB | ||
| Pauschale für Rentner über 65 Jahre | 0,00 THB | Erst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00 | ||
| Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht | -1.621,62 € | -60.000,00 THB | 60.000,00 Baht je Steuerzahler | |
| Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung | -2.702,70 € | -100.000,00 THB | Beiträge aber max. 100.000,00 Baht (Pauschalbetrag) je Steuerpflichtiger | |
| Elterngeld | 0,00 € | Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen | ||
| zu versteuerndes Einkommen | 550.400,00 THB | 400.400,00 THB | ||
| THB 0 – THB 150.000 | 0% | -150.000,00 THB | Bei den ersten 150000 fallen keine Steuern an | |
| THB 150.001 – THB 300.000 | 5% | 300.000,00 THB | 15.000,00 THB | |
| THB 300.001 – THB 500.000 | 10% | 100.400,00 THB | 10.040,00 THB | |
| THB 500.001 – THB 750.000 | 15% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 750.001 – THB 1.000.000 | 20% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 1.000.001 – THB 2.000.000 | 25% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 2.000.001 – THB 5.000.000 | 30% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| > THB 5.000.001 | 35% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| Steuerschuld / Jahr | 3,52% | 676,76 € | 25.040,00 THB |
Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.
Erklärung am Beispiel oben:
Der Rentner hat ein Jahreseinkommen von 710.400 Baht davon werden folgende Freibeträge abgezogen -60.000,00 THB (je Steuerzahler) -100.000,00 THB (max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 550.400,00 THB reduziert.
Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 400.400,00 THB.
Jetzt fallen darauf
150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB
300.000,00 THB 5% Steuern an = 15.000,00 THB
110.400,00 THB 10% Steuern an = 10.040,00 THB
Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 25.040,00 THB / 676,76 € / Steuerlast 3,52%
Steuerbeispiel Auswanderer Ehepaar beide ab 65 mit € 1.914,41/M
Bei diesem Beispiel habe ich es mal komplett auf die Spitze getrieben und wollte selbst wissen bis zu welchem Einkommen ein Ehepaar keine Steuer zahlen muss. Fast € 2.000,00 hat es gebraucht um das Ziel zu erreichen. Falls man sich eine Bleibe gesichert hätte (Kauf/Miete) könnte Mann und Frau von dem Geld hier gut leben 😉
| Steuer Ehepaar in TH | Steuer % | € / (37,00) | Thai Baht | Anmerkungen |
| Frau Rente | 770,00 € | 28.490,00 THB | ||
| Mann Rente | 1.144,41 € | 42.343,17 THB | ||
| 0,00 € | 0,00 THB | |||
| 0,00 € | 0,00 THB | |||
| 0,00 THB | ||||
| Einkommen Summe / Monat | 1.914,41 € | 70.833,17 THB | ||
| Einkommen Summe / Jahr | 22.972,92 € | 849.998,04 THB | ||
| Pauschale für Rentner über 65 Jahre | -380.000,00 THB | Erst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00 | ||
| Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht | -3.243,24 € | -120.000,00 THB | 60.000,00 Baht je Steuerzahler | |
| Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung | -5.405,41 € | -200.000,00 THB | Frau + Mann Beiträge aber max. 100.000,00 Baht je Steuerpflichtiger | |
| Elterngeld | 0,00 € | 0,00 THB | Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen | |
| zu versteuerndes Einkommen | 149.998,04 THB | -1,96 THB | ||
| THB 0 – THB 150.000 | 0% | -150.000,00 THB | Bei den ersten 150000 fallen keine Steuern an | |
| THB 150.001 – THB 300.000 | 5% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 300.001 – THB 500.000 | 10% | 0,00 THB | ||
| THB 500.001 – THB 750.000 | 15% | 0,00 THB | ||
| THB 750.001 – THB 1.000.000 | 20% | 0,00 THB | ||
| THB 1.000.001 – THB 2.000.000 | 25% | 0,00 THB | ||
| THB 2.000.001 – THB 5.000.000 | 30% | 0,00 THB | ||
| > THB 5.000.001 | 35% | 0,00 THB | ||
| Steuerschuld / Jahr | 0,00% | 0,00 € | 0,00 THB |
Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.
Erklärung am Beispiel oben:
Das Ehepaar hat ein Jahreseinkommen von 849.998,04 THB davon werden folgende Freibeträge abgezogen -380.000,00 THB (2x Rentnerfreibetrag) -120.000,00 THB (je Steuerzahler) -200.000,00 THB (2x max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 149.998,04 THB reduziert.
Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf -1,96 THB
Jetzt fallen darauf:
150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB
Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen keine Steuerschuld.
Steuerbeispiel Auswanderer Ehepaar beide ab 50 mit € 1.914,41/M
Hier gleiche Beispiel wie vorher, Ehepaar aber jetzt nur ab 50 und keine Rentnerfreibeträge 😉
| Steuer Ehepaar in TH | Steuer % | € / (37,00) | Thai Baht | Anmerkungen |
| Frau / Rente ab 63 | 400,00 € | 14.800,00 THB | ||
| Frau / Verm. & Verp. | 314,41 € | 11.633,17 THB | ||
| Mann / Verm. & Verp. | 800,00 € | 29.600,00 THB | ||
| Mann / Kapitalerträge | 400,00 € | 14.800,00 THB | ||
| 0,00 THB | ||||
| Einkommen Summe / Monat | 1.914,41 € | 70.833,17 THB | ||
| Einkommen Summe / Jahr | 22.972,92 € | 849.998,04 THB | ||
| Pauschale für Rentner über 65 Jahre | 0,00 THB | Erst ab 65 Jahre ! als Abzug pro Rentner -190.000,00 | ||
| Persönliche Freibeträge je 60.000,00 Baht | -3.243,24 € | -120.000,00 THB | 60.000,00 Baht je Steuerzahler | |
| Persönliche Freibeträge je Krankenversicherung | -5.405,41 € | -200.000,00 THB | Frau + Mann Beiträge aber max. 100.000,00 Baht je Steuerpflichtiger | |
| Elterngeld | 0,00 € | 0,00 THB | Je Elternteil -30.000,00 Baht sofern diese keine 30.000,00 verdienen | |
| zu versteuerndes Einkommen | 529.998,04 THB | 379.998.04 THB | ||
| THB 0 – THB 150.000 | 0% | -150.000,00 THB | Bei den ersten 150000 fallen keine Steuern an | |
| THB 150.001 – THB 300.000 | 5% | 300.000,00 THB | 15.000,00 THB | |
| THB 300.001 – THB 500.000 | 10% | 79.999,04 THB | 7.999,90 THB | |
| THB 500.001 – THB 750.000 | 15% | 0,00 THB | 0,00 THB | |
| THB 750.001 – THB 1.000.000 | 20% | 0,00 THB | ||
| THB 1.000.001 – THB 2.000.000 | 25% | 0,00 THB | ||
| THB 2.000.001 – THB 5.000.000 | 30% | 0,00 THB | ||
| > THB 5.000.001 | 35% | 0,00 THB | ||
| Steuerschuld / Jahr | 2,71% | 621,62 € | 22.999,90 THB |
Thailand hat ein progressives Besteuerungssystem, das heißt man wird Abschnittsweise (Häppchenweise) besteuert.
Erklärung am Beispiel oben:
Das Ehepaar hat ein Jahreseinkommen von 849.998,04 THB davon werden folgende Freibeträge abgezogen -120.000,00 THB (je Steuerzahler) -200.000,00 THB (2x max. Pauschalbetrag für KV etc.) somit wird das zu versteuernde Einkommen auf 529.998,04 THB reduziert.
Auf die ersten 0 – 150.000,00 THB fallen keine Steuern an (quasi nochmal ein Freibetrag), das zu versteuernde Einkommen reduziert sich so auf 379.998.04 THB
Jetzt fallen darauf:
150.000,00 THB 0% Steuern an = 0,00 THB
300.000,00 THB 5% Steuern an = 15.000,00 THB
79.999,04 THB 10% Steuern an = 7.999,90 THB
Somit ergibt sich für das zu versteuernde Einkommen eine Steuerschuld im Jahr von 22.999,90 THB / 621,62 € / Steuerlast 2,71%
Einkommensteuersätze in Thailand
| Einkommen in (Baht) | Steuer auf den Betrag (Baht) | Steuersatz für den überschießenden Betrag (in Prozent) |
|---|---|---|
| Bis zu 150.000 | 0 | 0 |
| 150.001 – 300.000 | 0 | 5 |
| 300.001 – 500.000 | 7.500 | 10 |
| 500.001 – 750.000 | 27.500 | 15 |
| 750.001 – 1.000.000 | 65.000 | 20 |
| 1.000.001 – 2.000.000 | 115.000 | 25 |
| 2.000.001 – 5.000.000 | 365.000 | 30 |
| über 5 Millionen | 1.265.000 | 35 |
Der pauschale Steuerfreibetrag beträgt 50 Prozent (maximal 100.000 Baht) des steuerpflichtigen Einkommens.
Quellenverweis: https://www.gtai.de/de/trade/thailand/recht/thailand-steuerrecht-1889936#toc-anchor–1
Einkommensteuer in Thailand
Einkommensteuer in Thailand
Bestimmungen zur Personal Income Tax finden sich in Kap. 3 des RC in den Sec. 40 bis 64 RC.
Die Lohnsteuer wird ohne Rücksicht auf die Nationalität von allen natürlichen Personen in Thailand erhoben, die sich dort für mindestens 180 Tage pro Kalenderjahr (Steuerjahr) aufhalten, Sec. 41 Abs. 3 RC.
Section 41 Abs. 2 RC sieht vor, dass Ansässige, die Einkünfte aus einer Arbeits- oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus dort belegenen Vermögenswerten erhalten haben, dafür beim Transfer nach Thailand die thailändische Einkommensteuer zahlen müssen.
Solche Einkommen aus ausländischen Quellen, welche nicht für ein Anstellungsverhältnis oder sonstige geschäftliche Tätigkeiten in Thailand gezahlt werden, unterlagen in Thailand früher jedoch nur der Besteuerung, wenn diese im gleichen Steuerjahr nach Thailand eingeführt wurden.
Ab 1. Januar 2024 gab es Steueränderungen bei Einkünften aus Quellen außerhalb Thailands: So unterliegt nach neuen Anweisungen des Revenue Department (RD) Einkommen aus ausländischen Quellen, das seit diesem Tag verdient wurde und von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, stets der thailändischen Einkommensteuer – unabhängig von Ort und Zeitpunkt des Erhalts bei Verbringen ins Land. Das heißt, auch, wenn diese Einkünfte erst in den Folgejahren nach Thailand verbracht werden. Dazu: Departmental Orders No. Por. 161/2566 vom 15. September 2023 und No. Por. 162/2566 vom 20. November 2023.
Quellenverweis: https://www.gtai.de/de/trade/thailand/recht/thailand-steuerrecht-1889936#toc-anchor–1
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Thailand
Wichtig, es kann „eventuell“ nur erwirtschaftetes Einkommen im Steuerjahr zur Bewertung herangezogen werden, Vermögenwerte nicht! Verkauft ihr z.B. euer Hof und Haus oder habt geerbt und lebt davon, fallen keine Steuern an. Habt ihr kein Einkommen wie Gehalt/Rente/Miteinahmen/usw. und lebt von eurem Ersparten, müsst ihr in Thailand keine Steuern zahlen 😉
Führerschein in Thailand
Ab dem 1. Mai 2021 sind zum Führen von Kraftfahrzeugen entweder der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist dann nicht mehr ausreichend. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Quelle: https://bangkok.diplo.de/th-de/service/fuehrerschein-1352806
Neuerdings erkennt die Führerscheinstelle Phetchaburi den Internationalen Führerschein nicht mehr für eine Umschreibung an (viele Fälschungen unterwegs)! Deswegen muss man seinen gültigen Kartenführerschein auf Thai übersetzen lassen … Dies könnt ihr mittels Übersetzungsbüro in Bangkok erledigen lassen, diese machen die staatlich anerkannten Übersetzungen und die Beglaubigungsgänge bei der Deutschen Botschaft Bangkok bzw. erforderlich Thailändischen Außenministerium.
Vorgang: Ihr sendet per Einschreiben den Führerschein per Einschreiben an Übersetzungsbüro, die machen ihre o.g. Arbeit und senden den Führerschein und Übersetzung per Einschreiben zurück. Kosten ca. 3.000 Baht – Hat bisher immer alles geklappt. Wir helfen euch wie gehabt 😉
Wie kann ich meine Drohne registrieren?
Über den Drohnenservice von stefaninthailand könnt ihr eure Drohne gegen eine Gebühr registrieren lassen, ebenso bieten Sie auch eine Versicherung (Pflicht für Thailand) an.
stefaninthailand erledigt das für dich.
> Du hast keine Lust, im Urlaub viel Zeit mit der Anmeldung deiner Drohne in Thailand zu vergeuden?
> Du möchtest dir Zeit und Nerven sparen und dich nicht mit den thailändischen Behörden rumschlagen?
> Dir ist die Anmeldung deiner Drohne in Thailand lästig?
> Dein Englisch ist nicht so gut, so dass du die Formulare der thailändischen Behörden nicht > verstehst?
> Du verstehst nicht so viel von Computern und hast Schwierigkeiten mit dem UAS Portal?
> Du weißt nicht, wie du die Gebühr für die NBTC bezahlen sollst?
Wenn du wenigstens einmal JA sagen konntest, solltest du unseren Drohnen-Anmelde-Service in Betracht ziehen.
Hatte mit Stefan schon Kontakt, sehr kompetent und freundlich
*Ohne Gewähr, nur Information*
Lebenshaltungskosten in Thailand für 1 Person in Miete
Lebenshaltungskosten in Thailand für 1 Person in Miete (Stand 21.01.2026 ohne Gewähr)
Am Beispiel eines 60 jährigen Auswanderers mit Non-Immigrant (O – Retirement) VISA, welcher in Thailand sein Leben normal ohne großes Touristengehabe und anhaltenden Heißhunger auf europäisches Essen „Mama ist die Beste“ etc. weiterführen möchte. Ich werde öfters darauf angesprochen und deswegen setze ich mich jetzt mal hin und mache dies schriftlich/öffentlich, damit ich weniger sprechen muss 😊
Dafür werde ich 3 Abstufungen vornehmen und diese aufteilen in Minimal, Standard and High. Die Angaben sind gerundet und ohne Kommastellen angegeben in THB (37,00 WK) / €uro (1,00 WK) und ohne Berücksichtigung auf sich verändernde Wechselkurse.
Als Bezugspunkt/Destination nehme ich den Anfang von Süd-Thailand, meine nähere Umgebung von Hat Chao Samran bis nach Cha Am / Hua Hin. Die Mietkosten setze ich mal für die Übergangszeit 6 Monate voraus, falls ihr zu zweit seid, kann man die u.g. Mietkosten halbieren. Bei den günstigen Preisen hier wird man sich sicher etwas kaufen (Condo-Wohnung) oder Haus/Grundstück kaufen/bauen und Grundstück auf 30 Jahre pachten.
Grundstückspreise sind bei unserer Lage im Moment nackt ca. 30€/m². Incl. Bodenverfüllung, Hausanschluss, Mauer/Zaun/Tor ca. 40€/m². Beispiel Haus 3Z/K/B/T/Carport/4x AirCon/Yton kostet incl. Zufahrt/Außenanlage/Tor ca. 2.035.000 Baht / 55.000 €. Das Grundstück liegt mit 400m² bei 592.000 Baht / 16.000 €. Je nach Ausführung der Häuser können die Kosten natürlich variieren.

P.S. Die Kosten für einen Salzwasserpool mit Jacuzzi 7 x 3 x 1,30 liegen bei ~ 800.000 Baht / 21.600 €, nach meinen Vergleichen tut sich das nichts gegenüber den Preisen in Deutschland.
| Kostenstelle | Minimal THB / € | Standard THB / € | High THB / € |
| Einmalige Visagebühren Non-Immigrant (O – Retirement) VISA 90 Tage, von Deutschland nach Thailand | 2.590 / 70 | 2.590 / 70 | 2.590 / 70 |
| Umwandlung/Neubeantragung in ein NON-IMMIGRANT VISA (O) Retirement 1 YEAR bei einem Immigration Office deines Wohnortes in TH ohne Re-Entry | 1.900 / 50 jährlich | 1.900 / 50 jährlich | 1.900 / 50 jährlich |
| entweder zusätzlich Single Re-Entry Permit Zusatz, für einmalige Aus- und Einreise TH, um den 1-jährigen Visumsstatus nicht zu verlieren. | 1.000 / 27 jährlich | 1.000 / 27 jährlich | 1.000 / 27 jährlich |
| oder zusätzlich Multiple Re-Entry Permit Zusatz, für mehrmalige Aus- und Einreisen TH, um den 1-jährigen Visumsstatus nicht zu verlieren. | 3.800 / 103 jährlich | 3.800 / 103 jährlich | 3.800 / 103 jährlich |
| Kosten VISA für Daueraufenthalt in Thailand umgelegt auf den Monat | 160 / 5 | 240 / 7 | 475 / 13 |
| Weiteres umgelegt auf den Monat | |||
| Krankenversicherung – deutsche gesetzliche zahlen nicht! Private Thailändische KV wird immer als Jahresbeitag bezahlt am Beispiel Pacific Cross. Nur Inpatient/Krankenhauskosten, keine ambul. Arztbesuche und Zahnversorgung abgedeckt, sonst alles dabei. Ambulant und Zahnversorgung ist hier sehr, sehr günstig! V-Summe variabel 😉 | 4.440 / 120 | 5.550 / 150 | 6.666 / 180 |
| Miete 1ZB Apartment (M) – 2ZKB Apartment (S) – Haus 2-3ZKB Pool (H) für 1-2 Personen | 10.000 / 270 | 15.000 / 400 | 25.000 / 675 |
| Strom + Leitungswasser für 1-2 Personen – Internet | 1.500 / 40 | 1.700 / 46 | 2.000 / 54 |
| Müllabfuhr – für Hausgrundstücke | 30 / 1 | 30 / 1 | 30 / 1 |
| Mobilfunk – Telefon und Datenpakete | 350 / 10 | 500 / 14 | 600 / 16 |
| Trinkwasser – abgepackt Mix aus 1,5 (zum Kochen) und 0,6L Flaschen für 1 Person | 200 / 5 | 400 / 11 | 500 / 16 |
| Essen – 3 Mahlzeiten am Tage – Minimal=Eigenversorgung | 5.000 / 135 | 6.000 / 160 | 7.400 / 200 |
| Friseur (150) und Massage 2h (600) – 4-6x im Jahr | 250 / 7 | 310 / 8 | 375 / 10 |
| Unterhaltung / Taschengeld / Einkaufen | 4.000 / 110 | 6.000 / 160 | 8.000 / 220 |
| —————— | —————— | —————— | |
| Summen / Monat | 25.930 / 703 | 35.730 / 957 | 51.046 / 1.385 |
Fazit: Man kann mit Minimal in Thailand überleben, aber mehr auch nicht. Auf jeden Fall sollten bei einer Auswanderung in jeder Kategorie noch mindestens 100.000-200.000 € als Rücklage in der Hinterhand sein, sofern noch keine mögliche Rentenzahlung erfolgt.
Ansonsten sollte Standard mit 1.000 € reichen, besser wäre noch min. 1.200 €. Manche „Experten“ empfehlen sogar min. 2.000-2.500 Geldeingang im Monat, die rechnen bestimmt immer immense „Bargänge“ und die böse Schwiegermutter dazu.
Natürlich wäre nicht zu verschweigen das Spenden an den Tempel oder eure Wohngemeinde immer willkommen sind, das wenn ihr thailändischen Familienanschluß habt … auch dort etwas erwartet als Spende/Zuschuss wird. Sei es ein Unfall und Krankenhauskosten, Geburt und Beerdigung, Ausbildung usw. Dies ist aber kein Betteln oder Sonstiges, weil Thai haben nicht die soziale Absicherung wie wir in Deutschland gewohnt sind. Das läuft eher auf das amerikanische freie System raus, bei dem jeder für sich selbst sorgen soll. Nur mal zur Feststellung und Erklärung.
Letztendlich muss das jeder für sich beurteilen, hier stehen nur reale Zahlen ohne viel Schnickschnack, hier ist Gott sei dank „noch“ kein Pattaya und ich hoffe das wird auch noch länger so bleiben.
Bis Bald😊

| Da Transportmittel nicht unbedingt für ein Leben in Thailand notwendig sind, hier nur ein Vergleich: | THB / € | THB / € | THB / € |
| KFZ Kleinwagen– KFZ Hybrid Mittelklasse – KFZ Pickup 3.0 (Anschaffungspreis Neuwagen) | 800.000 / 21.500 | 950.000 / 26.000 | 1.250.000 / 34.000 |
| Benzin – Dieselkosten / 12.000km / Jahr – 1L~ 0,85€ | 22.000 / 600 | 19.200 / 520 | 40.700 / 1100 |
| KFZ Versicherung und Steuer im Jahr 3 Class / 2 Class / 1 Class*=Vollkasko ist immer vorzuziehen | 12.000 / 325 | 15.000 / 405 | 19.000 / 510* |
| Moped Honda 125ccm 2 Sitzer (Anschaffungspreis Neu) | 65.000 / 1.750 | 65.000 / 1.750 | 65.000 / 1.750 |
| Versicherung und Steuer im Jahr | 800 / 22 | 800 / 22 | 800 / 22 |
Land pachten und Haus bauen?
Ihr könnt als Ausländer in Thailand kein Land kaufen, aber pachten. Das Land wird in der Regel 30 Jahre verpachtet mit Verlängerung auf Wunsch +30 Jahre. Habt ihr Land gepachtet könnt ihr es nach den örtlichen Vorschriften bebauen und diese sind gegenüber Deutschland sehr locker und leicht 😉
Vorgehensweise:
- Ein Thailändischer Staatsbürger hat ein Grundstück und verpachtet es euch oder er kauft eines in Bezug auf einen Pachtvertrag mit euch.
- Nun könnt ihr euer Traumhaus, Pool etc. bauen.
- Mit diesem Pachtvertrag und Visum ist es möglich ein Gelbes Hausbuch und eine Thailändische ID Card für Ausländer zu erhalten.
Bei Behördengängen, Baufirmen, Strom-, Wasser, Müllabfuhr anmelden, Glasfaseranschluss etc. könnten wir euch helfen.
Firma gründen
Laut thailändischem Rechtssystem kann ein Ausländer in Thailand nur 49% der Stimmrechte in einer Firma halten, die Sperrminorität von 51% der Stimmrechte muss immer in thailändischer Hand bleiben.
Es gibt einige Beispiele so etwas zu umgehen, von dem ich aber dringendst abraten würde. Durch diese widerrechtlichen „Scheinschlupflöcher“ macht ihr euch strafbar, außer einer happigen Geldstrafe können auch Gefängnisstrafen folgen und ihr könnt auch noch des Landes verwiesen werden.
Macht das lieber nicht!
Wenn dann, macht das bitte alles offiziell über das thailändische Firmenrecht. Über einen Gesellschaftervertrag könnt ihr wie in Deutschland auch, Verfahren hinterlegen um euer Investment zu schützen und es kann euch niemand übers Ohr hauen.
René von Thaisland Life erklärt es hier in dem Video wie es gehen kann
Weitere Infolinks:
Kann man in Deutschland Lotto spielen, wenn man im Ausland wohnt?
Ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland, darf man nicht in Deutschland an einer Lottoveranstaltung teilnehmen.
Anmerkung:
Als deutscher nicht am heimischen Lotto teilnehmen zu dürfen, ist wie wenn ich keine Waren mehr exportieren darf wenn ich im Anlieferland keine Wohnsitz habe.
Deutschland ist ein 3. Welt Land in Bezug auf seine Staatsbürger und deren Rechte.
Wie immer, alle Angaben ohne Gewähr.










